Die monatliche Lohnabrechnung stellt viele Unternehmer und Firmen vor regelmäßige zeitintensive Herausforderungen.
Ganz besonders komplex ist diese Aufgabe jedoch in der Baubranche.
Den Baulohn abzurechnen, bedeutet zahlreiche zusätzliche Vorschriften und Besonderheiten zu berücksichtigen – darunter auch die aktuellen Tarifverträge.
Wer Fehler macht, für den kann es hier schnell sehr teuer werden, das gilt im Übrigen für Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer.
Aus diesem Grund haben wir in diesem Beitrag alles Wissenswerte zur Baulohnabrechnung und deren Unterschiede zur klassischen Lohnabrechnung zusammengestellt – und welche Unternehmen von diesen Besonderheiten betroffen sind
Sämtliche Unternehmen und Firmen, die im Bauhaupt- und Baunebengewerbe tätig sind, sind per Gesetz dazu verpflichtet, den Lohn bzw. das Gehalt ihrer im Bau beschäftigten Mitarbeiter nach gesonderten Regeln abzurechnen.
Kurz: Betroffen sind alle als SOKA-pflichtig eingestuften Unternehmen.
Unternehmen fallen in die Kategorie Bauhauptgewerbe, wenn sie die Erstellung von gewerblichen Bauten oder Bauleistungen erbringen, durch welche ein Bauwerk
Auch das Durchführen von sogenannten Eisen-Schutzarbeiten und die Erbringung technischer Isolier- oder Dämmarbeiten fällt in den Bereich des Bauhauptgewerbes.
Hierunter fallen:
Diese gesetzlichen Vorgaben gelten für deutsche und ausländische Baufirmen, sobald deren Mitarbeiter in Deutschland tätig sind. Geregelt ist dies im Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV).
Zu beachten sind insbesondere:
Grundsätzlich darf jedes Unternehmen selbst den Baulohn abrechnen – empfehlenswert ist das jedoch nicht.
Die meisten Firmen beauftragen externe Spezialisten oder Steuerberater, da die Materie sehr komplex ist.
Mit 17–21 € je Mitarbeiter rechnen spezialisierte Anbieter wie wir von Axenter oft deutlich günstiger ab als interne Buchhaltungen.
Die Baulohnabrechnung zählt zu den komplexesten Abrechnungsarten in Deutschland und erfordert fundiertes Fachwissen.
Externe Buchhalter bieten hier klare Vorteile:
Besonders kleine und mittlere Unternehmen profitieren wirtschaftlich vom Outsourcing.
Auch ausländische Bauunternehmen müssen in Deutschland Baulohn nach den gleichen Regeln abrechnen.
Wer die Abrechnung Profis überlässt, gewinnt Sicherheit, Transparenz und kann sich ganz auf Ihr tägliches Kerngeschäft konzentrieren.
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