Baulohn abrechnen: Das müssen Sie als Unternehmer wissen

Baulohn abrechnen: Die Königsdisziplin der Lohnverrechnung

Die monatliche Lohnabrechnung stellt viele Unternehmer und Firmen vor regelmäßige zeitintensive Herausforderungen.

Ganz besonders komplex ist diese Aufgabe jedoch in der Baubranche.

Den Baulohn abzurechnen, bedeutet zahlreiche zusätzliche Vorschriften und Besonderheiten zu berücksichtigen – darunter auch die aktuellen Tarifverträge.

Wer Fehler macht, für den kann es hier schnell sehr teuer werden, das gilt im Übrigen für Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer.

Aus diesem Grund haben wir in diesem Beitrag alles Wissenswerte zur Baulohnabrechnung und deren Unterschiede zur klassischen Lohnabrechnung zusammengestellt – und welche Unternehmen von diesen Besonderheiten betroffen sind

Was Sie bei der Abrechnung von Baulohn wissen müssen

Sämtliche Unternehmen und Firmen, die im Bauhaupt- und Baunebengewerbe tätig sind, sind per Gesetz dazu verpflichtet, den Lohn bzw. das Gehalt ihrer im Bau beschäftigten Mitarbeiter nach gesonderten Regeln abzurechnen.

Kurz: Betroffen sind alle als SOKA-pflichtig eingestuften Unternehmen.

 

Das Bau-Hauptgewerbe

Unternehmen fallen in die Kategorie Bauhauptgewerbe, wenn sie die Erstellung von gewerblichen Bauten oder Bauleistungen erbringen, durch welche ein Bauwerk

  1. errichtet
  2. instandgesetzt
  3. instandgehalten
  4. baulich verändert oder
  5. beseitigt wird. 

Auch das Durchführen von sogenannten Eisen-Schutzarbeiten und die Erbringung technischer Isolier- oder Dämmarbeiten fällt in den Bereich des Bauhauptgewerbes.

Das Baunebengewerbe

Hierunter fallen:

  • Bauinstallationen,
  • Ausbaugewerke wie Gipser-, Verputz- und Stuckarbeiten
  • Bautischlerei
  • Bauschlosserei,
  • Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegen
  • Tapezieren, Malerarbeiten, Glaserarbeiten
  • Dachdecken, Zimmerei und Gerüstbau.

Die Vorgaben bei der Baulohnabrechnung

Diese gesetzlichen Vorgaben gelten für deutsche und ausländische Baufirmen, sobald deren Mitarbeiter in Deutschland tätig sind. Geregelt ist dies im Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV).

Zu beachten sind insbesondere:

  • Abführung der Beiträge an die SOKA-Bau
  • korrekte Abrechnung von Saison-Kurzarbeitergeld (S-KUG) in der Schlechtwetterzeit
  • Einhaltung tariflicher Mindestlöhne
  • Berücksichtigung von Auslösung, Fahrtkosten und Wegezeiten
  • Sofortmeldung neuer Mitarbeiter an die Deutsche Rentenversicherung

Wer darf Baulohn abrechnen?

Grundsätzlich darf jedes Unternehmen selbst den Baulohn abrechnen – empfehlenswert ist das jedoch nicht. 

Die meisten Firmen beauftragen externe Spezialisten oder Steuerberater, da die Materie sehr komplex ist.

💡 Mit 17–21 € je Mitarbeiter rechnen spezialisierte Anbieter wie wir von Axenter oft deutlich günstiger ab als interne Buchhaltungen.

Vorteile eines externen Buchhalters

Beratung und Management

Die Baulohnabrechnung zählt zu den komplexesten Abrechnungsarten in Deutschland und erfordert fundiertes Fachwissen. 

Externe Buchhalter bieten hier klare Vorteile:

  • Sie sparen Zeit
  • Sie gewährleisten Rechtssicherheit
  • vermeiden Fehler und
  • sorgen für volle Kostenkontrolle.

Besonders kleine und mittlere Unternehmen profitieren wirtschaftlich vom Outsourcing.

Auch ausländische Bauunternehmen müssen in Deutschland Baulohn nach den gleichen Regeln abrechnen.

Wer die Abrechnung Profis überlässt, gewinnt Sicherheit, Transparenz und kann sich ganz auf Ihr tägliches Kerngeschäft konzentrieren.

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Baulohn abrechnen - Das müssen Sie wissen

Baulohn abzurechnen gilt als die Königsdisziplin in der Lohnverrechnung. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten müssen.

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