Baulohn

Tarifbesonderheiten, Zuschläge, SOKA-BAU?

Gerade im Baugewerbe wird die Lohnabrechnung schnell zur Herausforderung, da sie sehr komplex ist.

Wir behalten für Sie den Überblick über alle gesetzlichen Regelungen und sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeiter korrekt und pünktlich ihr Geld erhalten.

Wir kennen die Regeln – und wenden sie für Sie an.

Die Baulohnabrechnung ist komplex und mit zahlreichen Besonderheiten verbunden.

Fehler können schnell teuer werden und zu Konflikten mit Arbeitnehmern oder Behörden führen.

Mit Axenter sind Sie auf der sicheren Seite und vermeiden unnötige Risiken.

Ob Zuschläge, Auslöse, Saison-Kurzarbeitergeld oder Mindestlohnerfassung – wir kennen die Stolpersteine im Baugewerbe und rechnen zuverlässig nach den geltenden Vorgaben ab.

Übersicht der Leistungen

Preise

Für die Ersteinrichtung des Mandanten, die Beschaffung der Stammdaten und Einrichtung aller abzurechnenden Mitarbeiter berechnen wir einmalig je Mitarbeiter zwischen 5,00 € und 15,00 €. Diese Einmalgebühr beträgt mindestens 30,00 €/Netto

Für die monatlichen Abrechnungen der Mitarbeiter beträgt unsere Gebühr bei Baulohn zwischen 17,00 € und 19,00 € je Mitarbeiter. Der monatliche Mindestgesamtbetrag liegt bei 45,00 € netto.

Sonderleistungen wie z. B. Nachberechnungen oder Rückrechnungen sowie die Ausstellung von Bescheiden und die Bereitstellung von Cloudspeicherplatz (einfach oder je Mitarbeiter) werden aufgrund der Angebotsbreite nach gemeinsamer Abstimmung festgelegt und berechnet.

Bei allen Preisen handelt es sich um Nettopreise, die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer wird dem Abrechnungsbetrag hinzugerechnet.

Allgemeines zur Angebotsfindung

  • Feststellung der Bedürfnisse und Vorstellungen des Interessenten.
  • Analyse des Stands bzw. Zustands der bisherigen Baulohnabrechnung
  • Bedarfsermittlung (diese kann von den Vorstellungen des Interessenten abweichen).
  • Ermittlung des zu erwartenden Aufwands.
  • Gemeinsame Abstimmung und Einigung zum Dienstleistungsumfang.
  • Nun folgt die Datenbeschaffung, die Einrichtung des Interessenten als Mandanten und die Stammdaten Erfassung.

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