Buchhaltung und Controlling

Aktive Rechnungs­ab­grenzung, Umsatz­steuer­vor­anmeldung, SKR03?

Keine Sorge – Sie müssen das alles nicht mögen. Aber gut, dass wir es tun. Denn inmitten von Paragrafen und Zahlen­kolonnen behalten wir den Durch­blick – und Sie Ihre Nerven.

Wir kümmern uns gerne um SOLL und HABEN

Die Finanzbuchhaltung an Axenter zu übergeben spart nicht nur Zeit, sondern schützt auch vor kostspieligen Fehlern – gerade bei ständig wechselnden Vorschriften. 

Wussten Sie zum Beispiel, dass seit 2025 digitale Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend im strukturierten Format (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) ausgestellt werden müssen? 

Solche Details übersieht man im Alltag leicht – wir behalten den Überblick und sorgen dafür, dass Ihre Buchhaltung nicht nur korrekt, sondern auch zukunftssicher ist.

Übersicht der Leistungen

Buchhaltung

Controlling

Sonstige Leistungen

Preise

Unsere Preise sind abhängig von den Rahmenbedingungen, dem konkreten Aufwand und Schwierigkeitsgrad.

Unsere Leistungen im Bereich Buchhaltung und Beratung werden transparent, nachvollziehbar und individuell nach Ihrem tatsächlichen Bedarf abgerechnet. So erhalten Sie genau die Unterstützung, die Sie für Ihr Unternehmen benötigen – fair kalkuliert und professionell umgesetzt.
Die folgende Preisübersicht gibt Ihnen einen klaren Überblick über unsere Konditionen ab April 2026.

Buchhaltung und Beratung

  • Buchhaltung und Beratung: 45,00 € bis 70,00 € pro Stunde.
  • Der genaue Satz richtet sich nach Art und Umfang der Aufgaben sowie dem benötigten Betreuungsgrad.

Einrichtung und Ingangsetzung

  • Einmalige Einrichtung / Ingangsetzung: 35,00 € bis 200,00 €.
  • Diese Gebühr fällt nur einmalig an und umfasst die Einrichtung der Zusammenarbeit sowie die technische und organisatorische Startphase.

Software, Cloud und Tools

  • Vorhaltung von Software, Cloud und Tools: 15,00 € bis 70,00 € monatlich.
  • Die monatliche Gebühr richtet sich nach dem tatsächlichen Nutzungsanteil und dem benötigten Leistungsumfang.

Laufende Geschäftsvorfälle

  • Erfassung der laufenden Geschäftsvorfälle auf Basis bereitgestellter Unterlagen: ab 200,00 € netto je Buchungsperiode.
  • Eine Buchungsperiode entspricht einem Monat.
  • Die Mindestgebühr beträgt 200,00 € netto.
  • Erfahrungsgemäß liegen die Kosten bei 300,00 € bis 500,00 € netto pro Buchungsperiode.
  • Enthalten sind eine kleine monatliche Abstimmung sowie die Bereitstellung der Daten für die Umsatzsteuervoranmeldung.

Zusatzleistungen

Zusatzleistungen werden erforderlich, wenn Unterlagen unvollständig sind, Belege nicht nachvollziehbar sortiert vorliegen, Belege unleserlich sind oder komplexe Nacharbeiten notwendig werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Maßnahmen für Monats- und Jahresabschlüsse
  • Offene-Posten-Verwaltung
  • Budgetverwaltung
  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Reporting und Auswertungen

Gerne erstellen wir Ihnen auf Wunsch ein persönliches Angebot, das genau zu Ihrem Unternehmen und Ihrem Leistungsbedarf passt. Sprechen Sie uns einfach an – wir beraten Sie verständlich, zuverlässig und mit dem Blick für eine passende, wirtschaftliche Lösung.

Allgemeines zur Angebotsfindung

  • Feststellung der Bedürfnisse und Vorstellungen des Interessenten.
  • Wie ist der Stand bzw. der Zustand der bisherigen Buchhaltung / Lohnbuchhaltung?
  • Daraus folgt die Bedarfsermittlung (diese kann von den Vorstellungen des Interessenten abweichen).
  • Ermittlung des zu erwartenden Aufwands.
  • Gemeinsame Abstimmung und Einigung zum Dienstleistungsumfang.
  • Nun folgt die Datenbeschaffung, die Einrichtung des Interessenten als Mandanten und die Stammdaten Erfassung.

News und Wissenswertes

Regelmäßig relevante Updates zu Steuern, Buchhaltung und den wichtigsten Gesetzesänderungen.

Das Steuer­fort­entwicklungs­gesetz

Mehr Netto ab 2025? Das Steuer-Fortentwicklungsgesetz bringt höhere Freibeträge & Kindergeld – verständlich erklärt im Blog!

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Melde­pflicht für elektronische Kassen­system

Ab 2025 gilt Meldepflicht für Kassensysteme: Unternehmen müssen ihre Kassen digital ans Finanzamt melden – klar geregelt & verpflichtend.

Baulohn abrechnen - Das müssen Sie wissen

Baulohn abzurechnen gilt als die Königsdisziplin in der Lohnverrechnung. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten müssen.

Steuern und Abschlüsse

Buchhaltung auslagern oder doch selbst machen?

Früher oder später stellt sich jedes Unternehmen die Frage: Die Buchhaltung selbst machen oder auslagern? Hier finden Sie Entscheidungshilfen!

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme

Während Sie sich um Ihr Kern­geschäft kümmern, über­nehmen wir den Papier­kram, die Zahlen
und alles, was dazu­gehört – zu­verlässig und mit Leiden­schaft.

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 13:00 & 15:00 - 18:00
Dienstag 09:00 - 13:00 & 15:00 - 18:00
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