Ab dem 1. Januar 2025 ist in Deutschland das neue Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) in Kraft.
Ein sperriger Name für ein Gesetz, das vielen Menschen am Ende mehr Netto vom Brutto bringen soll.
Ziel ist vor allem, die kalte Progression abzumildern – also die schleichende Steuererhöhung, die entsteht, wenn Löhne zwar steigen, aber gleichzeitig auch der Steueranteil zunimmt.
Mit dem SteFeG hat der Gesetzgeber die Tarifeckwerte um 2,6 % nach rechts verschoben – damit bleibt mehr Geld im Portemonnaie.
Der Grundfreibetrag, also das Einkommen, auf das keine Steuer gezahlt werden muss, steigt auf 12.096 €. Auch beim Kinderfreibetrag gibt es gute Nachrichten: Er wird auf insgesamt 9.600 € pro Kind angehoben.
Eltern profitieren zusätzlich vom höheren Kindergeld, das nun 255 € im Monat beträgt. Damit sollen Familien in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten stärker entlastet werden.
Das SteFeG bringt auch mehr Fairness ins Spiel:
Wer wegen Inflation ein paar Prozent mehr Gehalt bekommt, soll deswegen nicht gleich in eine höhere Steuerklasse rutschen.
Auch technische Details wie die Fünftelregelung bei Abfindungen wurden angepasst – sie gilt nun nicht mehr automatisch beim Lohnsteuerabzug, sondern nur noch auf Antrag in der Steuererklärung.
Die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten wurde ebenfalls verbessert – bis zu 4.800 € jährlich können nun berücksichtigt werden. Und wer Unterhaltszahlungen absetzt, muss ab 2025 auf Überweisungen umstellen – Barzahlungen werden nicht mehr akzeptiert.
Unterm Strich zeigt das Gesetz: Der Staat will die Steuerregeln an moderne Lebensrealitäten anpassen – und ja, ein bisschen freundlicher zur Geldbörse sein.
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